Am 15. Juli 2021 wurde im Amtsblatt der Föderation das „Dekret zur Schaffung der Nationalen Zollbehörde Mexikos als dezentralisiertes Verwaltungsorgan des Ministeriums für Finanzen und öffentlichen Kredit“ veröffentlicht, das die rechtliche Existenz der Nationalen Zollbehörde Mexikos (ANAM) definiert.
Damit wird der mexikanische Zoll aus der Steuerverwaltung (SAT) herausgelöst, um nun als eigenständige Behörde zu agieren.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte dieser wichtigen Bestimmung:
1. Präsident Andrés Manuel López Obrador kündigte an, dass die neu geschaffene Nationale Zollbehörde Mexikos (ANAM) von den Streitkräften geleitet wird, da er einräumte, dass es Probleme mit Treibstoffschmuggel, der Einführung von Waffen und Drogen gibt.
2. Ebenso hat die Bundesexekutive festgelegt, dass infolge der offiziellen Veröffentlichung des Dekrets die Land- und Seezölle mit Unterstützung des Sekretariats für Nationale Verteidigung (Sedena) und mit Unterstützung des Sekretariats für die Marine (Semar) verstärkt werden“.
Der Chef der Exekutive erwähnte auch, dass die Hauptaspekte, die durch ANAM bekämpft werden sollen, Schmuggel, Drogen und Steuerhinterziehung sein werden.
Mit dem kürzlich veröffentlichten Erlass werden nun die folgenden Aspekte formalisiert:
3. Die Nationale Zollbehörde Mexikos wird als dezentralisierte Verwaltungseinrichtung des Ministeriums für Finanzen und Öffentlichen Kredit geschaffen, ausgestattet mit:
- technischer,
- b) operativer,
- c) administrativer Autonomie
- d) und Management.
4. Dieses Organ hat den Status einer Steuer- und Zollbehörde und die Befugnis, im Rahmen seiner Zuständigkeit Beschlüsse zu fassen.
5. Der Zweck der Nationalen Zollbehörde Mexikos ist, die Zoll- und Kontrolldienste zu organisieren und zu leiten, die gesetzlichen Vorschriften, die den Ein- und Ausgang von Waren aus dem nationalen Territorium regeln, sowie diejenigen, die sich auf die Erhebung von Steuern und Abgaben beziehen, die auf Außenhandelsgeschäfte anwendbar sind, anzuwenden und deren Einhaltung zu gewährleisten, und zwar in Übereinstimmung mit den Exekutivbefugnissen, die durch dieses Dekret übertragen werden, sowie denjenigen, die ausdrücklich vom Minister für Finanzen und öffentlichen Kredit angewiesen werden.
6. Die Agentur ist für folgenden Funktionen verantwortlich:
– Die Erhebung von Steuern und Vergünstigungen, die für Außenhandelsgeschäfte und deren Zubehör gelten.
– Die Zoll- und Kontrolldienste zu leiten, wie es in den geltenden Bestimmungen vorgesehen ist; sowie die Operationen durchzuführen, die der Überprüfung des legalen Aufenthalts von Waren auf dem nationalen Territorium und von Waren im Transport entsprechen, einschließlich der Überprüfung ihres Ursprungs; die Waren, deren legaler Aufenthalt im Land nicht akkreditiert ist, zu beschlagnahmen oder zu sichern und sie als Depositum zu verwahren.
- Die Verwaltung der Register der Importeure, der Sektor spezifischen Importeure und der sektoralen Exporteure.
- Die Vertretung der Interessen der Föderation in Steuer- und Zollstreitigkeiten.
- Die Ermittlung und Liquidation der Steuern und Vergünstigungen, die für Außenhandelsgeschäfte und deren Zubehör gelten.
- Die Koordinierung mit den Streitkräften und den Institutionen der nationalen und öffentlichen Sicherheit, um die Sicherheit an den Zugangspunkten zum Land aufrechtzuerhalten.
- Die Überwachung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einhaltung von Steuer- und Zollbestimmungen.
- Sie fungiert als beratendes Organ der Bundesregierung in Zollangelegenheiten.
- Unter anderem.
7. Die Nationale Zollbehörde Mexikos wird über die in ihrer Geschäftsordnung festgelegten Verwaltungseinheiten verfügen, in Übereinstimmung mit den von den Ministerien für Finanzen und Öffentlichen Kredit und der Öffentlichen Verwaltung genehmigten Organisations- und Berufsstrukturen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, im Sinne der geltenden Bestimmungen.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Nationale Zollbehörde Mexikos Personal haben kann, das den Streitkräften angehört oder angehörte, in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen.
8. Das vorgenannte Dekret tritt an dem Tag in Kraft, an dem die gesetzlichen Reformen in Kraft treten, die die Zuständigkeit, die derzeit die Steuerverwaltung in Steuer- und Zollangelegenheiten innehat, an die in diesem Dekret vorgesehene dezentralisierte Einrichtung übertragen.
9. Das Ministerium für Finanzen und öffentlichen Kredit wird dem Leiter der Bundesexekutive den Entwurf der Geschäftsordnung der Nationalen Zollbehörde Mexikos innerhalb einer maximalen Frist von einhundertachtzig Kalendertagen, gerechnet ab dem Inkrafttreten des genannten Dekrets, vorschlagen.
10. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Ministeriums für Finanzen und öffentlichen Kredit, der Geschäftsordnung der Steuerverwaltung, der Sekretariatsvereinbarungen und anderer Verwaltungsvorschriften, die die Zoll- und Inspektionsdienste regeln, werden von der Nationalen Zollbehörde Mexikos weiterhin angewendet, bis die Vorschriften, die sie ersetzen sollen, erlassen werden.
Quelle:http://www.dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5623945&fecha=14/07/2021
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